§ 1 Geltungsbereich, Verhältnis zu anderen Vertragstexten
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten zwischen dem Betreiber der Plattform (Anbieter: Sebastian Reinhardt, Einlasshelden.de, Peperkamp 2, 25451 Quickborn; weitere Angaben im Impressum der jeweiligen Marke, „Einlasshelden“ oder „GateHeroes“) und dem Inhaber eines Kundenkontos (Kunde) für das Kundenkonto und jede Nutzung der Plattform, unabhängig davon, ob der Kunde Leistungen kauft.
(2) Kunde kann ein Unternehmer (§ 14 BGB) oder ein Verbraucher (§ 13 BGB) sein. Welche Eigenschaft der Kunde hat, richtet sich nach dem Zweck der Nutzung. Verbraucher kann nur eine natürliche Person oder ein Zusammenschluss von Privatpersonen ohne gewerblichen oder beruflichen Zweck sein (etwa eine private Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder ein nicht eingetragener Verein); ein eingetragener Verein und jede andere juristische Person ist kein Verbraucher. Bei der Registrierung gibt der Kunde an, ob er das Kundenkonto als Unternehmen oder Organisation oder als Privatperson führt (Konto-Art, Bestellbedingungen § 11 Abs. 2). Bestimmungen, die nur gegenüber Unternehmern oder nur gegenüber Kunden gelten, die nicht Verbraucher sind, sind als solche bezeichnet.
(3) Für den Kauf kostenpflichtiger Leistungen gelten zusätzlich die Bestellbedingungen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Gäste im Auftrag des Kunden gilt zusätzlich der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV); diese Nutzungsbedingungen sind der Hauptvertrag im Sinne des AVV. Wie der Anbieter Daten des Kunden und seiner Nutzer verarbeitet, beschreibt die Datenschutzerklärung.
(4) Rechtstexte, die der Kunde auf der Plattform für seine Gäste hinterlegt (Impressum, Datenschutzerklärung, Geschäftsbedingungen des Veranstalters, Formular-Rechtstexte), sind Erklärungen des Kunden. Der Anbieter ist nicht Partei der Verträge zwischen dem Kunden und seinen Gästen.
§ 2 Kundenkonto, Vertragsschluss
(1) Der Vertrag über das Kundenkonto kommt zustande, wenn der Kunde bei der Registrierung diesen Nutzungsbedingungen zustimmt und der Anbieter das Kundenkonto eröffnet. Legt der Anbieter das Kundenkonto für den Kunden an, kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde bei der ersten Anmeldung zustimmt; vorher kann das Kundenkonto nicht genutzt werden.
(2) Ein Kundenkonto kann nur eröffnen, wer volljährig ist oder für ein Unternehmen oder eine Organisation handelt; der Kunde bestätigt das bei der Zustimmung.
(3) Das Kundenkonto ist unentgeltlich. Kostenpflichtig sind nur Leistungen, die der Kunde nach den Bestellbedingungen kauft.
(4) Der Kunde macht bei der Registrierung und in den Stammdaten wahre und vollständige Angaben, gibt die Konto-Art wahrheitsgemäß an und hält die Angaben aktuell. Er hält die Zugangsdaten geheim und teilt dem Anbieter unverzüglich mit, wenn er annimmt, dass ein Unbefugter sie kennt. Das Kundenkonto ist nicht übertragbar.
§ 3 Nutzer des Kundenkontos
(1) Der Kunde kann weitere Personen einladen, das Kundenkonto in einer von ihm vergebenen Rolle zu nutzen (Nutzer). Nutzer werden nicht Vertragspartei; Minderjährige können Nutzer sein.
(2) Der Kunde verpflichtet seine Nutzer auf diese Nutzungsbedingungen, insbesondere auf die Nutzungsregeln (§ 5, § 6). Handlungen seiner Nutzer muss sich der Kunde wie eigene zurechnen lassen.
§ 4 Leistungen der Plattform, Verantwortung des Kunden
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Funktionen der Plattform bereit, mit denen der Kunde Events einrichtet, Gäste verwaltet, das Anmeldeformular eines Events auf seiner Website einbettet, Landingpages und Aushänge veröffentlicht, E-Mails an Gäste versendet und den Einlass kontrolliert. Welche Funktionen unentgeltlich und welche kostenpflichtig sind, ergibt sich aus der Preisseite.
(2) Der Kunde ist Veranstalter seiner Events. Für die Events, für die Inhalte, die er oder seine Nutzer auf der Plattform einstellen, und für die Rechtstexte gegenüber seinen Gästen ist allein er verantwortlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Inhalte zu prüfen, und prüft sie nicht vor ihrer Veröffentlichung.
(3) Der Kunde darf das Anmeldeformular eines Events in jedem bezahlten Paket und, solange die Landingpage des Events gebucht oder durch die Landingpage seiner Event-Gruppe gedeckt ist, ohne Aufpreis auf einer Website einbetten, die er betreibt oder deren Betreiber der Einbettung zugestimmt hat (Einbettungs-Freigabe); für die Website und die Zustimmung ist allein der Kunde verantwortlich. Für die Einbettung muss die Domain der Website in seiner Liste der erlaubten Einbettungs-Domains stehen. Er kann das Anmeldeformular außerdem als eigene Seite auf der Domain des Anbieters freigeben (Formular-Seite). Die Freigabe setzt voraus, dass der Kunde ein Impressum und eine Datenschutzerklärung hinterlegt hat; ein Link auf die entsprechenden Seiten seiner eigenen Website genügt. Das Anmeldeformular einer Event-Gruppe darf der Kunde ebenso einbetten, wenn jedes noch nicht abgeschlossene Event der Gruppe ein bezahltes Paket oder eine gedeckte Landingpage hat (Bestellbedingungen); dafür muss die Domain in der eigenen Liste der erlaubten Einbettungs-Domains der Gruppe stehen. Die Landingpage, also eine gestaltete Seite mit Bausteinen, Medien und eigener Adresse, ist nicht Teil der Einbettungs-Freigabe; sie ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung (Bestellbedingungen), trägt die Einbettungs-Freigabe aber, solange sie gebucht oder gedeckt ist.
(4) Hat ein Event, für das der Kunde die Einbettungs-Freigabe gesetzt hat, weder eine Landingpage noch eine Formular-Seite, zeigt seine Adresse auf der Plattform eine Hinweisseite. Sie nennt, dass die Anmeldung über den Veranstalter läuft. Hat der Kunde die Adresse einer Anmeldeseite eingetragen, zeigt sie dort zusätzlich einen Link, der als „Anmeldeseite, angegeben vom Veranstalter“ gekennzeichnet ist; der Anbieter leitet nicht automatisch weiter. Der Kunde darf nur eine Adresse eintragen, die mit https:// beginnt und deren Domain in seiner Liste der erlaubten Einbettungs-Domains steht; bei der Eintragung prüft der Anbieter nur diese Form, nicht ob die Seite erreichbar ist, und nicht ihren Inhalt; Meldungen zu dem Link prüft er nach § 8. Für die verlinkte Seite ist allein ihr Betreiber verantwortlich; der Anbieter macht sich ihren Inhalt nicht zu eigen. Ist die Einbettungs-Freigabe nicht gesetzt oder beendet oder ist das Event gesperrt (§ 9 Abs. 1 Buchstabe b), zeigt die Adresse weder die Hinweisseite noch den Link. Ist die Einbettungs-Freigabe beendet und das Event nicht gesperrt, zeigt sie statt der Hinweisseite höchstens den Hinweis, dass die Anmeldung beendet ist. Für eine Event-Gruppe gilt dieser Absatz entsprechend.
(5) Ist zu dem Link auf der Hinweisseite eine Meldung nach § 8 Abs. 1 eingegangen, kann der Anbieter den Link nach Prüfung der Meldung sofort entfernen, auch wenn der Kunde nicht gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat; eine Aufforderung nach § 9 Abs. 2 ist dafür nicht nötig. Das Event und das Anmeldeformular bleiben bestehen. Entfernt der Anbieter den Link, teilt er das dem Kunden unverzüglich in Textform mit, mit dem Sachverhalt und dem Hinweis auf Einspruch und Rechtsweg; der Kunde kann formlos Einspruch einlegen, und der Anbieter setzt den Link wieder ein, wenn der Einspruch begründet ist. Verstößt der Kunde mit dem Link gegen diese Nutzungsbedingungen, kann der Anbieter ihn außerdem nach § 9 einzeln entfernen.
§ 5 Nutzungsregeln, verbotene Inhalte
(1) Der Kunde darf die Plattform nur für die Organisation von Events und nur im Einklang mit dem geltenden Recht nutzen.
(2) Verboten ist insbesondere, über die Plattform Inhalte zu veröffentlichen, zu speichern oder zu versenden, die a) rechtswidrig sind, insbesondere strafbar (etwa Volksverhetzung, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Gewaltverherrlichung, Pornografie ohne wirksame Altersprüfung, Beleidigung); b) Rechte Dritter verletzen, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte; das gilt auch für Bilder und andere Inhalte, die über eine Adresse von fremden Seiten eingebunden werden; c) täuschen, insbesondere indem sie sich als ein anderer Veranstalter oder eine andere Marke ausgeben, Zugangsdaten oder Zahlungsdaten erschleichen (Phishing), ein Event vorspiegeln, das nicht stattfinden soll, oder Eintrittskarten betrügerisch anbieten; d) Schadsoftware enthalten oder auf sie verweisen; e) Werbung an Empfänger enthalten, die nicht eingewilligt haben (§ 6); f) auf rechtswidrige Inhalte verlinken, auch durch die Adresse der Website, die der Kunde für die Hinweisseite einträgt (§ 4 Abs. 4).
(3) Verboten ist außerdem, a) Aushänge, Speicher oder andere Funktionen ohne Bezug zu einem Event des Kunden zu nutzen, insbesondere als allgemeine Dateiablage oder Download-Dienst; b) Sicherheitsmaßnahmen der Plattform zu umgehen, die Plattform automatisiert in einem Umfang abzufragen, der über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgeht, oder sie zu überlasten.
(4) Dateien, die Gäste über ein Upload-Feld des Kunden hochladen (Gast-Dateien), gelten im Verhältnis zum Anbieter als Inhalte des Kunden; die Absätze 2 und 3 gelten für sie. Der Anbieter darf eine einzelne Gast-Datei nach § 9 Abs. 1 Buchstabe a sperren oder entfernen und teilt das dem Kunden nach § 9 Abs. 3 mit. Maßnahmen nach § 9 Abs. 1 Buchstaben b bis e ergreift er wegen einer Gast-Datei nur, wenn der Kunde selbst verstößt, insbesondere wenn er ein Upload-Feld erkennbar für rechtswidrige Inhalte anlegt oder nach einem Hinweis des Anbieters nicht handelt.
§ 6 E-Mails an Gäste, Aussendungen
(1) Der Kunde versendet über die Plattform E-Mails im eigenen Namen. Einladungen und andere E-Mails zu einem Event sind nur an Personen zulässig, die sich angemeldet haben oder die der Kunde als Gäste eingeladen hat.
(2) Werbung (Aussendungen) darf der Kunde nur an Empfänger versenden, deren Einwilligung vorliegt. Importiert der Kunde eine Liste und erklärt dabei, dass die Empfänger eingewilligt haben, sichert er zu, dass diese Erklärung zutrifft und er die Einwilligungen nachweisen kann. Verboten ist insbesondere, a) diese Erklärung wahrheitswidrig abzugeben, b) Werbung an Empfänger ohne Einwilligung zu versenden, c) fremde oder gekaufte Adressen als Gäste zu importieren, um ihnen Einladungen oder andere E-Mails mit werbendem Inhalt zu senden.
(3) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einem schuldhaften Verstoß gegen Absatz 2 entstehen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, gilt zusätzlich: Verstößt der Kunde schuldhaft gegen Absatz 2, zahlt er dem Anbieter für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe, deren Höhe der Anbieter nach billigem Ermessen bestimmt und die im Streitfall das zuständige Gericht überprüfen kann; sie beträgt höchstens 5.000 Euro je Verstoß. Ein Verstoß ist jede Aussendung und jeder Import, unabhängig von der Zahl der Empfänger. Mehrere rechtlich oder wirtschaftlich zusammenhängende Verstöße, die auf demselben Entschluss beruhen (z. B. eine automatisierte Kampagne an eine unzulässig importierte Liste), gelten als eine Handlungseinheit. Die verwirkte Vertragsstrafe für eine solche Handlungseinheit ist auf insgesamt höchstens 25.000 Euro begrenzt. Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch des Anbieters wegen desselben Verstoßes angerechnet.
§ 7 Rechte an Inhalten
(1) Die Rechte an den Inhalten, die der Kunde und seine Nutzer einstellen, bleiben beim Kunden bzw. dessen Rechteinhabern.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter das einfache, nicht übertragbare Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und technisch zu bearbeiten, soweit es für den Betrieb der Plattform und die Erbringung der Leistungen erforderlich ist, einschließlich Sicherungskopien und der Prüfung nach § 8 Abs. 3 durch einen beauftragten Dienst. Das Recht endet mit der Löschung nach § 13.
(3) Der Anbieter nennt den Kunden oder zeigt dessen Inhalte als Referenz nur mit dessen gesonderter Zustimmung.
§ 8 Meldungen Dritter, Kontaktstelle
(1) Jeder kann dem Anbieter Inhalte, die er für rechtswidrig oder für einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen hält, über das Meldeformular melden, das im Fuß jeder Landingpage und jeder Hinweisseite („Inhalt melden“), im Fuß der Website und im Impressum verlinkt ist. Der Anbieter bestätigt den Eingang der Meldung, teilt dem Meldenden seine Entscheidung mit und weist auf mögliche Rechtsbehelfe hin. Erhält der Anbieter Kenntnis von Informationen, die den Verdacht einer Straftat begründen, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen darstellt, informiert er die zuständigen Behörden (Art. 18 der Verordnung (EU) 2022/2065).
(2) Kontaktstelle für Kunden und Behörden (Art. 11, 12 der Verordnung (EU) 2022/2065, Gesetz über digitale Dienste) ist die E-Mail-Adresse im Impressum der jeweiligen Marke; sie ist in deutscher und englischer Sprache erreichbar.
(3) Der Anbieter prüft veröffentlichte Inhalte (Landingpages einschließlich der Rechtstexte des Kunden, Aushänge und deren Ziele) regelmäßig mit Hilfe eines automatisierten Systems (künstliche Intelligenz) darauf, ob sie gegen das Recht oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen. E-Mails und Aussendungen prüft das System nicht. Das System markiert Verdachtsfälle; über eine Maßnahme entscheidet ein Mensch, ebenso über Meldungen Dritter. Abweichend davon sperrt das System einen Inhalt selbst (§ 9 Abs. 1 Buchstabe a), wenn es eindeutig Phishing erkennt; ein Mensch prüft jede solche Sperre spätestens am nächsten Werktag und hebt sie auf, wenn sie unbegründet ist. Andere Maßnahmen trifft das System nicht. Hochgeladene Dateien, auch solche, die Gäste hochladen, werden vor ihrer Veröffentlichung oder Bereitstellung automatisiert auf ihr Dateiformat und auf Schadsoftware geprüft und bei einem Fund nicht veröffentlicht bzw. nicht bereitgestellt.
§ 9 Maßnahmen bei Verstößen
(1) Verstößt der Kunde gegen diese Nutzungsbedingungen, kann der Anbieter die Maßnahme ergreifen, die zur Beseitigung des Verstoßes geeignet und unter den geeigneten die mildeste ist: a) einen Inhalt sperren oder entfernen, auch nur den Link auf der Hinweisseite, b) ein Event sperren; seine Landingpage und seine Aushänge sind dann nicht mehr erreichbar, Anmeldungen (auch über ein eingebettetes Formular oder die Formular-Seite) und neue Zugangscodes nicht mehr möglich, c) einzelne Funktionen einschränken, insbesondere den Versand von E-Mails, d) das Kundenkonto vorläufig sperren, e) den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen (§ 12 Abs. 4).
(2) Vor einer Maßnahme fordert der Anbieter den Kunden in Textform auf, den Verstoß innerhalb von 48 Stunden zu beheben. Ohne vorherige Aufforderung handelt der Anbieter nur, wenn ein Inhalt offensichtlich rechtswidrig ist, einem Dritten ein erheblicher Schaden droht, insbesondere durch Phishing, Schadsoftware oder massenhafte Werbung ohne Einwilligung, oder eine Behörde oder ein Gericht es anordnet.
(3) Der Anbieter teilt dem Kunden jede Maßnahme unverzüglich in Textform mit, mit dem Sachverhalt, dem Grund (der verletzten Rechtsvorschrift oder Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen), der Dauer und dem Hinweis auf Einspruch und Rechtsweg, und gibt an, ob der Verstoß automatisiert erkannt und ob die Maßnahme automatisiert getroffen wurde. Der Kunde kann formlos per E-Mail oder im Kundenkonto Einspruch einlegen; ein Mensch prüft ihn und entscheidet unverzüglich.
(4) Zugangscodes, die für ein gesperrtes Event bereits ausgegeben wurden, bleiben am Einlass gültig, es sei denn, das Event selbst ist rechtswidrig.
(5) Für den Entzug gekaufter Leistungen gegenüber Verbrauchern gilt zusätzlich § 15 Abs. 3 der Bestellbedingungen.
§ 10 Verfügbarkeit, Wartung, Weiterentwicklung
(1) Der Anbieter plant keine Wartung in einen Scan-Zeitraum des Einlasses, den der Kunde für ein Event festgelegt hat. Geplante Wartung kündigt er mindestens 48 Stunden vorher im Kundenkonto an. Das gilt nicht für dringende Arbeiten zur Abwehr von Sicherheitsrisiken. Der Anbieter stellt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Jahresmittel bereit. Diese Angabe stellt eine vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung dar, ist jedoch ausdrücklich keine Garantie im Rechtssinne. Die Haftung für die Unterschreitung der Verfügbarkeit richtet sich nach § 11. Ausgenommen von dieser Verfügbarkeit sind Wartungsarbeiten, die mindestens 48 Stunden vorher angekündigt waren, sowie Ausfallzeiten, die auf Umständen beruhen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat und die nicht im Verantwortungsbereich seiner Erfüllungsgehilfen liegen (z. B. höhere Gewalt, allgemeine Störungen der Internet-Infrastruktur außerhalb der Rechenzentren seiner Dienstleister). Die Verfügbarkeit misst der Anbieter durch einen eigenen Messdienst, der auf einem von der Plattform getrennten Server in einem anderen Rechenzentrum läuft und die Erreichbarkeit der Anwendung im Minutentakt prüft; als Ausfall zählt jede Minute, in der die Anwendung auf diese Prüfung nicht ordnungsgemäß antwortet; Minuten, in denen der Messdienst keinen Messwert erhebt, zählen weder als Ausfall noch als Verfügbarkeit. Die Messwerte eines Kalenderjahres stellt der Anbieter dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung. Unterschreitet die Verfügbarkeit in einem Kalenderjahr die Zusage, kann der Kunde die Vergütung der Leistungen, deren Leistungszeitraum zur Zeit der Ausfälle noch lief, um den Prozentsatz der Unterschreitung mindern, anteilig für den Teil ihres Leistungszeitraums in diesem Kalenderjahr. Für Leistungen, deren Leistungszeitraum vor den Ausfällen bereits geendet hatte oder die bereits vollständig erbracht waren (etwa die Landingpage eines abgeschlossenen Events), besteht kein Minderungsrecht. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(2) Die Einlasskontrolle arbeitet auch ohne Verbindung, wenn das Gerät vor dem Einlass mit der Plattform abgeglichen wurde.
(3) Der Anbieter entwickelt die Plattform weiter und kann Funktionen ändern, ergänzen oder entfernen. Gekaufte Leistungen schränkt er während ihres Leistungszeitraums nicht wesentlich ein. Schränkt er eine gekaufte Leistung ein, geschieht das nur aus einem triftigen Grund nach Absatz 4 Satz 1, und er teilt dem Kunden mit, warum die Einschränkung nicht wesentlich ist.
(4) Gegenüber Verbrauchern ändert der Anbieter gekaufte Leistungen während ihres Leistungszeitraums nur aus einem triftigen Grund, insbesondere zur Anpassung an eine neue Rechtslage, zur Behebung von Sicherheitslücken, wegen technischer Änderungen der Umgebung oder zur Weiterentwicklung der Plattform, ohne zusätzliche Kosten für den Verbraucher und nach klarer und verständlicher Information. Beeinträchtigt die Änderung den Zugang oder die Nutzung mehr als nur unerheblich, kann der Verbraucher den Vertrag über die betroffene Leistung innerhalb von 30 Tagen nach der Information unentgeltlich beenden; der Anbieter erstattet dann den Preis für den verbleibenden Leistungszeitraum so, wie § 15 Abs. 3 der Bestellbedingungen ihn für den Entzug erstattet, mit dem Zeitpunkt der Beendigung durch den Verbraucher an der Stelle des Entzugs (§ 327r BGB).
§ 11 Haftung, Mitwirkung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Für unentgeltliche Leistungen, insbesondere das Kundenkonto und unentgeltliche Pakete, haftet der Anbieter abweichend von Absatz 2 nur nach Absatz 1. Eine Leistung, die der Anbieter aus Kulanz anstelle oder in Erweiterung einer gekauften Leistung freischaltet, gilt als entgeltlich.
(4) Der Kunde gleicht jedes Gerät mit dem Torwächter, das er für die Einlasskontrolle nutzt, spätestens bei Beginn des Scan-Zeitraums des Einlasses mit der Plattform ab (synchronisiert); den Stand des Abgleichs zeigt der Torwächter an. Bei einer Störung nutzt der Kunde den manuellen Einlass im Torwächter. Versäumt er das, mindert sich sein Anspruch nach § 254 BGB.
(5) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einem schuldhaften Verstoß des Kunden oder seiner Nutzer gegen § 5 beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 12 Laufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Der Kunde kann jederzeit ohne Frist kündigen, auch über die Funktion „Konto kündigen“ im Kundenkonto. Dabei wählt er: a) „zum Ende meiner freigeschalteten Leistungen“ (Standard): Der Vertrag endet mit dem Ablauf der letzten freigeschalteten Leistung, deren Leistungszeitraum noch läuft. Das ist bei einer eigenen Domain und einem Rückblick der Zeitraum, für den sie freigeschaltet sind (bei gekauften Leistungen der bezahlte Zeitraum), beim Medienspeicher und bei Kontingenten dieser Zeitraum, längstens zwölf Monate ab der Freischaltung, und bei Leistungen zu einem Event (etwa Gästepaket, Landingpage, Gastspeicher) das Ende ihres Leistungszeitraums. Bis dahin nutzt der Kunde das Freigeschaltete wie bisher, kann aber nichts Neues kaufen und keine Events anlegen. Er kann jederzeit auf Buchstabe b wechseln. b) „sofort“: Der Vertrag endet mit dem Zugang der Kündigung. Freigeschaltete Leistungen enden mit dem Vertrag, auch solche mit fester Laufzeit wie eine eigene Domain. Eine Erstattung erfolgt nur, soweit das Gesetz sie vorsieht, insbesondere nach einem Widerruf, oder wenn die Kündigung auf einem wichtigen Grund beruht, den der Anbieter zu vertreten hat; dann erstattet der Anbieter wie nach Absatz 3 Buchstaben a bis d. Vor der Kündigung nennt die Funktion „Konto kündigen“ die Folgen beider Wege und bei Buchstabe a das voraussichtliche Vertragsende. Der Anbieter bestätigt die Kündigung unverzüglich in Textform mit ihrem Inhalt, dem Vertragsende, den Leistungen, die mit dem Vertrag enden, und der Frist nach § 13 Abs. 1. Hat auch der Anbieter nach Absatz 3 gekündigt und endet sein Vertrag früher als nach Buchstabe a, gilt das frühere Ende; für Leistungen, die über das Vertragsende hinausreichen, erstattet er nach Absatz 3.
(3) Der Anbieter kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen; der Vertrag endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem drei Monate seit dem Zugang der Kündigung vergangen sind. Bis dahin kann der Kunde die Plattform und seine freigeschalteten Leistungen wie bisher nutzen und weitere Leistungen kaufen; ausgeschlossen sind der Kauf und die Verlängerung einer eigenen Domain. Der Bestellvorgang nennt in dieser Zeit das Vertragsende und weist darauf hin, dass freigeschaltete Leistungen nur bis dahin nutzbar sind. Für gekaufte Leistungen gilt bei der Kündigung durch den Anbieter: a) für ein Gästepaket, ein Mehrtages-Paket, eine Landingpage und einen Gastspeicher, deren Event erst nach dem Vertragsende endet, erstattet der Anbieter den Preis; bei einer Event-Gruppe und bei einer Gruppen-Landingpage den Anteil der Events nach dem Vertragsende; liegt im Zeitraum einer Gruppen-Landingpage kein Event, erstattet er den Teil des Preises, der auf die Zeit nach dem Vertragsende entfällt, anteilig nach Zeit, und einen Zeitraum, der erst nach dem Vertragsende beginnen würde, voll; b) für Gästekapazität und Ticket- bzw. Outreach-Kontingente erstattet er den Preis des beim Vertragsende unverbrauchten Anteils, wenn der bezahlte Leistungszeitraum dieses Kaufs (zwölf Monate, Bestellbedingungen § 12 Abs. 2 b) beim Vertragsende noch läuft; danach ist ein Kauf verbraucht; c) für eine gekaufte eigene Domain und einen Rückblick (Dauerschuldverhältnisse) erstattet er den Teil des Preises, der auf die Zeit nach dem Vertragsende entfällt, anteilig nach Zeit; eine Laufzeit, die erst nach dem Vertragsende beginnen würde, erstattet er voll; d) für den Medienspeicher erstattet er den Teil des Preises, der auf die Zeit zwischen dem Vertragsende und dem Ende des bezahlten Leistungszeitraums dieses Kaufs (zwölf Monate, Bestellbedingungen § 12 Abs. 2 f) entfällt, anteilig nach Zeit; nach diesem Zeitraum ist ein Kauf verbraucht. Kündigt der Kunde nach dem Zugang der Kündigung des Anbieters selbst „sofort“ (Absatz 2 Buchstabe b), endet der Vertrag sofort; wählt er Absatz 2 Buchstabe a, gilt das frühere der beiden Vertragsenden (Absatz 2 Schluss). In beiden Fällen berechnet sich die Erstattung nach den Buchstaben a bis d zeit- bzw. mengenanteilig bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag danach endet. Ein vollständiger Wegfall der Erstattung findet nicht statt. Bis zum Vertragsende kann der Anbieter dem Kunden anbieten, den Vertrag fortzusetzen; nimmt der Kunde das Angebot bis zum Vertragsende an, wird der Vertrag fortgesetzt, sonst endet er wie gekündigt. Hat der Kunde selbst gekündigt, macht der Anbieter kein solches Angebot.
(4) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter ist insbesondere ein schwerer oder trotz Aufforderung fortgesetzter Verstoß gegen § 5 oder § 6. Die Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anbieter ist eine Maßnahme nach § 9 Abs. 1 Buchstabe e; für sie gelten § 9 Abs. 2 und 3. Für gekaufte Leistungen gilt dann nur Absatz 3 Buchstabe c entsprechend, für eine Gruppen-Landingpage Absatz 3 Buchstabe a. Ein Angebot zur Fortsetzung nach Absatz 3 macht der Anbieter nach einer Kündigung aus wichtigem Grund nicht. Lag kein wichtiger Grund vor, ist die Kündigung von Anfang an unwirksam; ist ein Einspruch nach § 9 Abs. 3 aus diesem Grund begründet, besteht der Vertrag unverändert fort. Was der Anbieter wegen dieser Kündigung schon erstattet hat, zahlt der Kunde dann zurück (§ 8 Abs. 8 der Bestellbedingungen); bei Käufen über Stripe Managed Payments (§ 3 der Bestellbedingungen) verzichtet der Anbieter auf die Rückzahlung. Lag ein wichtiger Grund vor, kann der Anbieter auf einen Einspruch hin aus Kulanz anbieten, einen neuen Vertrag zu schließen; die Kündigung bleibt wirksam. Der neue Vertrag setzt den bisherigen Vertrag inhaltlich fort: Er gilt zu den bisherigen Bedingungen, als wäre nicht gekündigt worden. Er kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot bis zum Ablauf der Frist nach § 13 Abs. 1 annimmt. Gilt inzwischen eine neue Fassung dieser Nutzungsbedingungen, stimmt der Kunde ihr bei der Annahme zu. Was der Anbieter zum Vertragsende erstattet hat, bleibt erstattet und geht nicht in den neuen Vertrag über. Alle übrigen freigeschalteten Leistungen gehen in den neuen Vertrag über.
§ 13 Daten nach dem Vertragsende
(1) Nach dem Vertragsende kann der Kunde sein Kundenkonto 30 Tage lang lesen und seine Daten exportieren, insbesondere die Daten seiner Gäste und Anmeldungen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format und seine hochgeladenen Dateien. Er kann die Daten seiner Gäste in dieser Zeit auch selbst löschen.
(2) Nach Ablauf der 30 Tage löscht der Anbieter die Daten der Gäste, die Inhalte, die hochgeladenen Dateien und die E-Mails des Kundenkontos. Aufbewahrt werden nur Daten, die der Anbieter aufbewahren muss oder zum Nachweis braucht: Rechnungen für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist, Nachweise über Zustimmungen und Einwilligungen bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr, in dem der Vertrag endete.
§ 14 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
(1) Der Anbieter kündigt eine neue Fassung dieser Nutzungsbedingungen mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail und im Kundenkonto an, mit einer Zusammenfassung der Änderungen. Von dieser Frist kann der Anbieter abweichen, wenn die Änderung a) für den Kunden ausschließlich vorteilhaft ist, b) zwingendem Gesetz oder einer vollstreckbaren behördlichen oder gerichtlichen Anordnung folgt und die Frist deshalb nicht eingehalten werden kann oder c) wegen unvorhersehbarer Sicherheitsrisiken sofort erforderlich ist. Die neue Fassung gilt für den Kunden erst, wenn er ihr zustimmt.
(2) Hat der Kunde bis zum Inkrafttreten nicht zugestimmt, gilt für ihn die bisherige Fassung weiter. Er kann dann keine neuen Events anlegen, keine Leistungen kaufen, keine Landingpages erstmals veröffentlichen und keine Aussendungen versenden, bis er zustimmt. Laufende Events, die Einlasskontrolle und gekaufte Leistungen bleiben bis zum Ende ihres Leistungszeitraums unberührt. Der Anbieter kann den Vertrag nach § 12 Abs. 3 kündigen.
§ 15 Recht, Gerichtsstand, Sprache
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, behält er zusätzlich den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts dieses Staates.
(2) Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, ist die deutsche Fassung dieser Nutzungsbedingungen maßgeblich. Gegenüber Verbrauchern gilt die Fassung in der Sprache, in der sie zugestimmt haben. Die deutsche und die englische Fassung sind inhaltlich identisch.