§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bestellbedingungen gelten zwischen dem Betreiber der Plattform (Anbieter, siehe Impressum) und dem Inhaber des Kundenkontos (Kunde) für jeden Kauf kostenpflichtiger Leistungen über die Plattform, unabhängig von der Zahlungsart. Sie gelten auch für Käufe auf Rechnung, die der Anbieter für das Kundenkonto anlegt.
§ 2 Rechnungen und Kauf auf Rechnung
(1) Der Kunde ist damit einverstanden, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form zu erhalten.
(2) Beim Kauf auf Rechnung gilt: Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum.
§ 3 Rückbuchungen
(1) Lässt der Kunde eine bereits geleistete Zahlung über seine Bank oder seinen Zahlungsdienstleister zurückbuchen (Rückbuchung, „Chargeback“), bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen, soweit er begründet ist.
(2) Für die Dauer eines Rückbuchungsverfahrens und bis zum Ausgleich des zurückgebuchten Betrags ist der Anbieter berechtigt, folgende Funktionen des Kundenkontos zu sperren: a) den Erwerb weiterer kostenpflichtiger Leistungen, einschließlich des Kaufs auf Rechnung, b) die Veröffentlichung von Landingpages für Veranstaltungen und Veranstaltungsgruppen, c) die Erweiterung bestehender Kontingente und das Hinzubuchen von Zusatzleistungen, auch soweit sie aus bereits bezahltem Guthaben erfolgen, d) die Ausgabe neuer Tickets, ausgenommen Tickets für eine Veranstaltung während des Einlasszeitraums, der für sie bei Beginn der Sperre festgelegt war. Der Anbieter teilt dem Kunden die Sperre und ihren Grund unverzüglich in Textform mit.
(3) Eine Sperre nach Absatz 2 erstreckt sich nicht auf bereits veröffentlichte Veranstaltungen einschließlich der Anmeldung über deren Landingpages, auf bereits ausgegebene Zugangscodes und Tickets und auf die Einlasskontrolle.
(4) Der Anbieter hebt die Sperre unverzüglich auf, sobald der zurückgebuchte Betrag ausgeglichen ist oder sich die Rückbuchung als berechtigt erweist.
(5) Die Gebühren, die der Zahlungsdienstleister dem Anbieter für eine Rückbuchung berechnet, trägt der Kunde, soweit er die Rückbuchung zu vertreten hat.
(6) Hat der Anbieter eine Zahlung erstattet oder ist eine Rückbuchung endgültig zulasten des Anbieters abgeschlossen, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die damit bezahlten Leistungen zu entziehen. Wurde eine entzogene Leistung bereits genutzt, kann der Entzug auch die Zugangscodes betreffen, die auf ihrer Grundlage ausgegeben wurden; diese werden bei der Einlasskontrolle abgewiesen. Absatz 3 gilt insoweit nicht. Der Anbieter teilt dem Kunden den Entzug, die betroffene Leistung und den Grund unverzüglich in Textform mit.
(7) Weitergehende Rechte des Anbieters bleiben unberührt, insbesondere das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.